Ein Vater ist besorgt, weil sein 15-jähriger Sohn im Internet problemlos Snus bestellen konnte. Zwar gelten in der Schweiz strengere Regeln beim Verkauf von Tabakprodukten, doch halten sich nicht alle daran.
Eigentlich dürfen seit dem 1. Oktober Schweizer Shops keine Zigaretten, Schnupftabak, E-Zigis und Snus an Minderjährige mehr verkaufen. Dies, seit dem das neue Tabakproduktegesetz in Kraft ist.
Trotzdem würden sich nicht alle Verkäufer alle daran halten, berichtet «SRF». So etwa die Firma Snushus, die ihren Sitz in Zug hat. Zur Alterskontrolle erscheine nur ein Fenster auf der Website. Wer diese besucht, muss anklicken, ob er bereits 18 Jahre alt ist. Ein Vater zeigt sich gegenüber «SRF» besorgt. Sein 15-jähriger Sohn habe über die Website problemlos Snus bestellt und per Twint bezahlt.
Firma weist Vorwürfe zurück
Die Zuger Firma weist die Vorwürfe zurück. Der Jugendschutz sei Snushus wichtig. Mit anderen Anbietern arbeite die Firma an einer besseren Alterskontrolle, bei welcher man die ID der Kunden überprüft. Solche IT-Lösungen zu entwickeln, sei jedoch komplex und teuer. Deshalb habe Snushus abgewartet, ob im neuen Gesetz genauere Vorschriften enthalten seien. Dies sei bedauerlicherweise nicht der Fall.
Der Bund wiederum hält gegenüber «SRF» fest, dass Bestimmungen zum Onlinehandel noch nicht gesetzlich geregelt seien. Unternehmen müssten aber schon heute sicherstellen, dass sie keine Tabakprodukte an Minderjährige verkaufen. Kantone kontrollieren, ob Shops sich an die Regeln halten. Der Vater habe den Zuger Behörden den Vorfall gemeldet. Diese würde den Sachverhalt prüfen.
Gemäss Medienbericht ist es bei Weitem kein Einzelfall, dass Unternehmen das Alter der Kundinnen beim Verkauf von Tabakprodukten nicht überprüft.
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