Interpellation

Zuger Kantonsräte fürchten sich vor dem Genderstern

Mit dem Gender-Stern werden nicht nur Frauen und Männer angesprochen, sondern auch Menschen, die sich weder als Frau noch als Mann fühlen. (Bild: ida)

Die Frage nach gendergerechter Sprache erhitzt immer wieder die Gemüter. Just auch wieder im Kanton Zug. Drei Kantonsräte wollen besonders genau hinschauen – und in Erfahrung bringen, ob der Genderstern tabu ist an Zuger Schulen und Verwaltungen.

Ein kleiner Stern gibt immer wieder viel zu reden. Ein Sternchen, das Frau und Mann und alles dazwischen und ausserhalb ansprechen will: der Gender-Stern.

Auch im Kanton Zug wird gendergerechte Sprache wieder zum Thema. Vergangene Woche haben die drei Kantonsräte Jean Luc Mösch (Mitte), Philip C. Brunner (SVP) und Patrick Iten (Mitte) eine entsprechende Interpellation zum Thema eingereicht. Angesichts der «zunehmenden Verunsicherung» in der sprachlichen Anwendung, wie sie schreiben.

In der Interpellation gehen die Kantonsräte insbesondere auf Aussagen von Wolf Schneider ein, einem ehemaligen Journalisten und Sprachexperten aus Deutschland. Gegenüber der «Bild»-Zeitung zitierte sich der 97-Jährige wie folgt: «Die ganze Gender-Debatte ist eine Wichtigtuerei von Leuten, die von Sprache keine Ahnung haben.» Und weiter: «Zwischen dem natürlichen und dem grammatischen Geschlecht besteht nicht der geringste Zusammenhang. Wie könnte es sonst das Weib heissen? Der Löwe, die Schlange, das Pferd. Obwohl sie alle dieselben zwei Geschlechter haben.»

Mittels Interpellation fordern die drei Politiker nun Antworten von der Zuger Regierung. Unter anderem wollen sie wissen, ob sich die Direktionen des Kantons auf die Weisung des Bundes stützen und diese auch umsetzen. Die Bundeskanzlei hält vom Genderstern nichts. Letzten Sommer hat sie verlauten lassen, dass sie den Genderstern oder auch den Genderdoppelpunkt für «nicht geeignet» halte, «das Anliegen einer inklusiven Sprache in den Texten des Bundes umzusetzen».

Zuger Schulen: In Elternbriefen ist der Genderstern tabu

Mösch, Brunner und Iten wollen zudem auch wissen, ob diese Weisung auch an den Schulen und in den Gemeinden des Kantons Zug konsequent umgesetzt werden. An Schulen wird der Genderstern wohl kaum angewendet. So hat Bildungsdirektor Stephan Schleiss anfangs Jahr gegenüber zentralplus gesagt, dass für die kantonalen Schulen eine Weisung vorliegt, mit der man klare Leitplanken in Sachen geschlechtergerechte Sprache setzt.

Diese lauten: Nutzt die männliche und weibliche Form zugleich oder weicht auf «geschlechtsneutrale und geschlechtsabstrakte Formulierungen sowie Umschreibungen» aus. Explizit wird der Genderstern aber nicht verboten. Ausser in Elternbriefen (zentralplus berichtete).

Auch bei den Kantonsrätinnen wollen die Zuger Politiker genauer hinschauen: So fragen sie, ob sich auch das Parlament an die Weisung des Bundes hält – bei den Eingaben oder dem Allgemeinen Ratsbetrieb.

Verwendete Quellen
  • Interpellation von Jean Luc Mösch, Philip C. Brunner, Patrick Iten
  • Medienbericht in der «Bild»-Zeitung
  • Weisung der Bundeskanzlei
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5 Kommentare
  • Profilfoto von Alp
    Alp, 18.08.2022, 06:31 Uhr

    Diese Drei Herren – ja es sind allesamt Herren, das sagt ja schon alles darüber aus – sollten ihren Ängsten anderswo kundtun.

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 17.08.2022, 10:32 Uhr

    Einmal ein vernünftiger Vorstoss trotz naher Wahlen 🙂

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  • Profilfoto von Johann Hermann
    Johann Hermann, 16.08.2022, 19:26 Uhr

    Wem solche Ängste plagen, empfehle Ich sich geschwindigst beim Psychologen zu melden.

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    • Profilfoto von martin.vonrotz
      martin.vonrotz, 17.08.2022, 12:33 Uhr

      Da Sie ja scheinbar selber nicht viel Ahnung von Grammatik und Rechtschreibung haben, oder hat die Auto-Korrektur auf dem Handy dieses «Verbrechen» begangen, sollten Sie sich ein wenig zurückhalten. Jeder der «gendern» will in der Sprache soll dies gerne so machen. Vorschriften dafür soll und darf es nicht geben!

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      • Profilfoto von Daniela Uebersax
        Daniela Uebersax, 17.08.2022, 12:42 Uhr

        Natürlich kann nicht jeder machen, was und wie er will. In Verwaltungen oder Schulen haben einheitliche Regeln zu gelten. Das betrifft alle Sprachregeln, und dazu zählt auch das gendern gehört. Einzig was Sie als Privatperson machen, ist Ihnen überlassen.

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