Die Zuger Jungparteien Junge Alternative und die Juso wehren sich gegen die superprovisorische Verfügung. Die Regierungsräte hätten massiv in den Abstimmungskampf eingegriffen und das Recht auf Meinungsäusserung verletzt. Die Anwaltskosten übernehmen Sympathisanten der Jungparteien.
Der Knatsch geht weiter: Die beiden Zuger Jungparteien Junge Alternative und Juso haben mit dem Zuger Komitee für bezahlbaren Wohnraum eine Eingabe gegen die superprovisorische Verfügung des Kantonsgerichts eingereicht (zentralplus berichtete). Damit wollen sie die Aufhebung des Plakatverbots erwirken.
Die Junge Alternative und die Juso schreiben in einer Medienmitteilung, mit der superprovisorischen Verfügung und der Androhung einer hohen Busse, «haben die Regierungsräte nicht nur massiv in den Abstimmungskampf eingegriffen, sondern auch das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt.»
Die Jungparteien schreiben, die Plakataffäre hätte zu einer Welle der Solidarität geführt, sowohl ideell wie finanziell: zahlreiche Private hätten sich an der Übernahme der Anwaltskosten beteiligt. Das bringt die Jungparteien dazu, zu fragen: «Gerne interessiert uns, wie die Übernahme der Kosten auf Seiten der Regierungsräte aussieht.» Die jungen Linken fragen sich, ob der Steuerzahler am Ende die Prozess- und Anwaltskosten zu tragen habe.
Auf Anfrage von zentralplus sagt Frau Landammann Manuela Weichelt-Picard, der Zuger Regierungsrat sei am 2. Mai vom Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel und Finanzdirektor Heinz Tännler über den Stand des Verfahrens zur Plakatkampagne informiert worden. Eine Antwort auf die Frage, wer die Kosten zu tragen hätte, gab Weichelt-Picard mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.
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