Wille des Bundesgerichts wird umgesetzt

Zuger Grabenstrasse: Tempo-30-Versuch startet

Aufgrund des Lärmsanierungsprojekts von wurden viele Stimmen laut. Einige fordern nun eine Tempo-30-Zone.

(Bild: Symbolbild: Archiv)

Am Mittwoch wird mit dem Tempo-30-Versuch auf der Grabenstrasse in Zug begonnen. Zuerst wird der Ist-Zustand mit Tempo 50 dokumentiert. Dafür wurden Hinweistafeln installiert, die auf der Grabenstrasse alle Verkehrsteilnehmer über den Versuch informieren.

Auf der Grabenstrasse in Zug herrscht neu Tempo 30. So setzt Zug den Willen des Bundesgerichts um (zentralplus berichtete). Bis jetzt gingen gegen den Tempo-30-Versuch beim Verwaltungsgericht keine Beschwerden ein. Der Regierungsrat hat heute an seiner Sitzung den Kredit bewilligt und somit kann mit dem Tempo-30-Versuch begonnen werden. Zuerst wird das kantonale Tiefbauamt mit dem beauftragten Ingenieurbüro den Ist-Zustand, das heisst die Lärmbelastung, mit Tempo 50 km/h dokumentieren. Informationstafeln auf der Grabenstrasse werden alle Verkehrsteilnehmer darüber informieren.

Voraussichtlich Ende Mai 2017 wird mit dem Tempo-30-Versuch auf der Grabenstrasse begonnen. Der Versuch wird bis Ende Oktober 2017 dauern. Während der Versuchsdauer werden auch Videoaufnahmen gemacht. Diese seien mit der Datenschutzbeauftragten abgesprochen, schreibt die Baudirektion in einer Medienmitteilung. Die Auswertung der Resultate des Tempo-30-Versuchs sollte bis März 2018 vorliegen. Auch während dieser Zeit werden alle Verkehrsteilnehmer mit Informationstafeln über den Versuch informiert.

Gemäss dem Bundesgerichtsentscheid vom 3. Februar 2016 ist der Kanton Zug verpflichtet, «die Wirkung von Tempo 30 auf die Lärmemission an der Grabenstrasse vertieft zu untersuchen». Im Speziellen fordert das Bundesgericht, das Lärmminderungspotenzial von Tempo 30 entlang dieser Strasse detailliert, insbesondere für den Nachtzeitraum, zu untersuchen.

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