Zuger Gericht bestätigt Wohnsitz von Vekselberg

Obwohl die Volkswirtschftsdirektion des Kantons Zug den Wohnsitz von Viktor Vekselberg guthiess, zweifelte der Bund daran, dass der russische Milliardär seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in Zug hat. Nun hat das Zuger Verwaltungsgericht den Wohnsitz jedoch bestätigt.

Vekselberg hatte im April 2011 eine Wohnung am Hang des Zugerbergs erstanden. Für die Zuger Volkwirtschaftsdirektion war dies unproblematisch, da Vekselberg seinen Lebensmittelpunkt und somit auch seinen rechtlichen Wohnsitz in Zug habe. Deshalb verstosse der Kauf der Wohnung auch nicht gegen die Lex Koller, die Ausländern unter anderem den Erwerb von Zweitwohnungen in der Schweiz verbietet.

Scheinwohnsitz in Zug?

Dies wurde jedoch von der Zuger Direktion des Inneren und dem Bundesamt für Justiz angezweifelt. Im Januar 2013 wurde offiziell Beschwerde eingereicht; Vekselberg habe den Nachweis seines Wohnsitzes in Zug nicht erbracht. Mit der Bestätigung des Zuger Verwaltungsgerichtes wurde eine Beschwerde der Innendirektion des Kantons Zug sowie des Bundesamt für Justiz abgeschmettert. Dies berichtete die «NZZ am Sonntag».

Das Zuger Verwaltungsgericht schmetterte die Beschwerde ab: «Wie die Überprüfung zeigt, muss dem Gesuchsteller der schweizerische Wohnsitz . . . ohne Weiteres zugebilligt werden», schreibt das Gericht in seinem Entscheid, den es in anonymisierter Form im Internet veröffentlicht hat.

Es wertete verschiedene Umstände als Indizien, dass Viktor Vekselberg seinen Lebensmittelpunkt und damit seinen rechtlichen Wohnsitz tatsächlich in Zug hat: Er zahle hier Pauschalsteuern, sei hier krankenversichert und habe hier ein Fahrzeug. Zudem schreibt das Verwaltungsgericht: «Es ist bekannt, dass er in Oberwil . . . einen Sportklub unterstützt. Der Gesuchsteller ist also gewillt, seine Verbundenheit mit Zug und der direkten Nachbarschaft auch nach aussen, wenn auch diskret, zu manifestieren.»

Vekselberg will Einbürgerungsgesuch stellen

Obwohl der Entscheid noch nicht rechtskräftig ist, muss sich Vekselberg wohl keine Sorgen machen. Der Fall soll nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden. Gemäss seinem Anwalt will Vekselberg sogar noch einen Schritt weiter gehen: er beabsichtige ernsthaft, ein Einbürgerungsgesuch zu stellen.

Zuger Gericht bestätigt Wohnsitz von Vekselberg
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon