Kantonsrat hat entschieden

Zuger Firmen müssen weiter Kirchensteuern zahlen

«Die Leistungen der Kirche für die Gesellschaft sind unabdingbar», findet die Zuger Regierung. (Bild: Andreas Busslinger)

Der Kantonsrat hat am Donnerstag eine SVP-Motion abgelehnt, welche die Unternehmen von der Kirchensteuer befreien wollte.

Privatpersonen können in der Schweiz frei entscheiden, ob sie einer Konfession angehören wollen oder nicht. Entsprechend haben sie es selber in der Hand, ob sie Kirchensteuern zahlen müssen oder nicht. Firmen haben diese Wahl nicht. Die SVP forderte in einer Motion, dies zu ändern (zentralplus berichtete).

Der Zuger Kantonsrat lehnte dies am Donnerstag mit 50 zu 21 Stimmen ab. Die Belastung der Unternehmen durch diese Steuer sei im Kanton Zug bescheiden, hatte schon die Regierung argumentiert. Sie betrage typischerweise nur rund zwei Prozent der Steuern. «Demgegenüber hätte ein Verzicht auf die Erhebung von Kirchensteuern von juristischen Personen gravierende Auswirkungen auf den Finanzhaushalt der anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton Zug», schrieb die Regierung in ihrer Antwort auf den Vorstoss (zentralplus berichtete). 

Fabio Iten, Fraktionschef der Mitte, hatte im zentralplus-Politblog argumentiert, dass die juristischen Kirchensteuern rund die Hälfte der Einnahmen der Kirchgemeinden ausmachen. «Würden diese wegfallen, müssten Kanton und Gemeinde die Leistungen der Zuger Kirchen übernehmen und parallel aufbauen.» Dies ist mit der Ablehnung der Motion durch das Parlament nun vom Tisch.

Die Zuger Kirchen danken dem Kantonsrat in einer Reaktion für seinen Entscheid. «Die beiden Landeskirchen werden alles daransetzen, mit den Erträgen aus diesen Steuern das gesellschaftliche Engagement zum Wohle der gesamten Zuger Bevölkerung weiterzuführen und zu intensivieren», versichern sie in einer Medienmitteilung. Ein besonderes Augenmerk gelte dabei den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur. «Aber auch die Leistungen der Seelsorge und der Diakonie, basierend auf dem Grundsatz der christlichen Nächstenliebe, werden weitergeführt.»

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