Am 27. November wird abgestimmt

Zug will sparen – Jetzt hat das Volk das Wort

Die Zuger Stimmbürger müssen am 27. November entscheiden, ob die vom Kantonsrat beschlossenen Gesetzesänderungen im Entlastungsprogramm 2015–2018, Paket 2, umgesetzt werden können oder nicht (zentralplus berichtete).

Der Kanton Zug warnt in einer Pressemitteilung vor einem drohenden Generationenproblem: «Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die breit abgestützten und vom Prinzip der Solidarität geprägten Sparmassnahmen dringend nötig sind, um die Staatsfinanzen wieder ins Lot zu bringen. Die Schulden dürfen nicht der nächsten Generation aufgebürdet werden», heisst es in einer Mitteilung.

Seit 2013 schreibt der Kanton Zug rote Zahlen. Sofern nicht reagiert würde, werden in den nächsten Jahren die Rechnungen dreistellige Millionenverluste ausweisen, schreibt der Kanton. Das hiesse: In wenigen Jahren wären die Reserven aufgebraucht. Die Gründe für diese Entwicklung seien gemäss Kanton unter anderem weniger stark steigende Steuereinnahmen, sinkende Beiträge der Nationalbank, immer mehr Leistungen, die der Kanton erbringen müsse, und die steigenden Beiträge in den Nationalen Finanzausgleich (NFA).

Solidaritätsprinzip

Der Regierungsrat hat aufgrund dessen 2015 ein Paket mit rund 230 Sparmassnahmen geschnürt, das die Staatsrechnung ab 2018 mit über 90 Millionen Franken entlasten soll. Dieses sogenannte Entlastungsprogramm 2015–2018 basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Sowohl das Personal der kantonalen Verwaltung, die elf Zuger Gemeinden, die Partnerorganisationen sowie die Zuger Bevölkerung tragen in diesem Programm ihren Teil bei. Betroffen sind davon alle Bereiche, also beispielsweise auch die Sicherheit, der öffentliche Verkehr, das Gesundheits- und das Sozialwesen sowie die Bildung.

Gemeinsame Lösung

Das Paket 1 des Entlastungsprogramms 2015–2018, welches einen Personalstopp sowie weitere rund 150 Massnahmen beinhaltete, umfasst etwa 50 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat dieses Paket bereits in eigener Kompetenz umgesetzt. Im Paket 2 geht es nun um die restlichen rund 50 Massnahmen im Betrag von etwa 40 Millionen Franken, für die es eine Gesetzesänderung braucht. Unter anderem geht es um den Solidaritätsbeitrag von 18 Millionen Franken der Gemeinden an den Kanton, um Lohnanpassungen beim Personal sowie um Entlastungen an den Mittelschulen und bei der Polizei. Der Kantonsrat hat den Gesetzesänderungen zugestimmt, verschiedene Gruppierungen und Parteien haben erfolgreich das Referendum ergriffen. Jetzt muss das Volk an der Urne entscheiden.

Verantwortung übernehmen

«Niemand spart gerne. Aber: Der Kanton Zug darf es sich nicht erlauben, über seine Verhältnisse zu leben. Will der Kanton Zug seine Finanzen ins Lot bringen, braucht es dieses Sparpaket. Gerade die öffentliche Hand muss die Ausgaben im Griff haben.» lässt der Kanton in der Mitteilung verlauten. «Auf keinen Fall dürfen wir uns aus der Verantwortung stehlen und Schulden einfach den nächsten Generationen aufbürden» betont Finanzdirektor Heinz Tännler.

Die Folgen eines «Nein»

Würd das Paket 2 abgelehnt, müssten 40 Millionen Franken anderweitig kompensiert werden, droht das Finanzdepartement. Im Projekt «Finanzen 2019» müssten an der Stelle von 100 Millionen neu 140 Millionen Franken kompensiert werden. Ein «Nein» würde gemäss Pressemitteilung in den nächsten Jahren zu einem noch grösseren Defizit führen. Es müssten danach also zusätzliche Sparmassnahmen getroffen und die Steuern erhöht werden. Deshalb empfehlen der Kantonsrat (48 Ja : 23 Nein) und der Regierungsrat ein «Ja» zum Entlastungsprogramm 2015–2018, Paket 2.

Eine erste Infoveranstaltung für Zug und Baar findet am 24. Oktober in der Aula Sternmatt II in Baar statt, weitere sollen im Lorzensaal in Cham (25. Oktober) und in der Ägerihalle (26. Oktober) jeweils ab 19:30 stattfinden.

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