Damit Kundinnen ohne Zertifikat keine kalten Füsse kriegen, hat die Zuger Regierung Heizpilze im Freien befristet erlaubt. Weil die derzeit geltenden Corona-Massnahmen verlängert wurden, passt die Zuger Regierung nun auch die Frist für die Heizungen im Freien an.
Befristet auf Ende der Zertifikatspflicht
Zug verlängert Frist für Heizpilze bis Ende März
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Die Aussenbereiche von Zuger Restaurants, Hotels und Läden im Winter zu heizen, ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Mit dem Aufkommen der Covid-Zertifikatspflicht hat der Kanton Zug jedoch eine Ausnahme gemacht (zentralplus berichtete). Bis zum 24. Januar durften Gastronomie, Kultur, Detailhandel und ähnliche Branchen fossil oder elektrisch betriebene Heizungen nutzen. Diese Frist ist nun abgelaufen – doch die Zertifikatspflicht gilt noch immer (zentralplus berichtete).
Die Zuger Regierung hat darum die vorherige Januars-Frist nun auf Ende März gestreckt – bis wann auch die Corona-Massnahmen derzeit datiert sind. Sie mahnt jedoch in ihrer Mitteilung, dass die lärm- und feuerpolizeilichen Vorschriften weiterhin eingehalten werden müssen. Weiter rät der Regierungsrat den Betrieben, stattdessen in erneuerbare Systeme zu investieren, da diese auch ohne Sonderklausel genutzt werden können.
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