Gericht korrigiert die Bedingungen

Zug: Vater darf Prozess doch beiwohnen

Ab Montag 4. Oktober findet in Zug der Prozess gegen die Jugendlichen statt, die den 21-jährigen Alain M. im September 2015 zusammen geschlagen und verletzt hatten. Wenige Tage später nahm das Prügel-Opfer sich das Leben (zentralplus berichtete).

Der Vater des verstorbenen Alain will den Prozess unbedingt verfolgen. Nachdem sein erstes Gesuch vom Strafgericht abgelehnt worden war, schrieben verschiedene Medien darüber. Die «Zuger Zeitung» machte in einem Artikel Druck und titelte: «Werden hier die Täter geschützt?». Das Strafgericht hat seine Meinung nun offenbar geändert, berichtete «20 Minuten» am Mittwoch. Ein Wiedererwägungsgesuch des Vaters sei positiv beantwortet worden, er darf nun doch dabei sein am Prozess des Strafgerichts Zug.

Bei Jugendstrafprozessen ist die Öffentlichkeit normalerweise vom Verfahren ausgeschlossen, die Medien dürfen aber berichten.

Zug: Vater darf Prozess doch beiwohnen
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