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Mehr Weitblick: Die Zuger Regierung soll neu eine «Direktion des Äussern» erhalten. So zumindest will es die FDP. (Bild: wia)
(Bild: wia)
Die Zuger Freisinnigen verlangen mittels einer Motion, dass einerseits ein Regierungsratspräsident vom Volk gewählt wird, der während vier Jahren den Kanton gegen aussen vertritt. Zu diesem Zweck soll neu auch eine «Direktion des Äussern» geschaffen werden.
Die FDP-Fraktion fordert in einer Motion, dass die Verfassung und die Gesetze so angepasst werden, dass ab kommender Legislatur ein Regierungsratspräsident gewählt wird, welcher der neu zu schaffenden Direktion des Äussern vorstehe.
Der Kantonsrat würde weiterhin den Stellvertreter des Regierungspräsidenten wählen, und auch diesen für die Dauer einer Legislatur. Diese Änderungen sollen auf die nächste Amtsperiode, also auf den 1. Januar 2019, in Kraft treten, wobei die Verfassungsänderung dem obligatorischen Referendum unterliege, schreibt die FDP.
Unabhängig davon, ob fünf oder sieben Räte
Diese Änderungen sollen weiter unabhängig davon in Kraft treten, ob im Rahmen des Projekts Regierung und Verwaltung 2019 die Anzahl Mitglieder des Regierungsrats bei sieben belassen oder auf fünf reduziert werden (letzteres mittels der dazu erforderlichen Verfassungsänderung).
Als Grund für diese Forderung nennt die FDP, dass mit dem aktuellen Projekt Regierung und Verwaltung 2019 die institutionelle Verankerung der Vertretung des Kantons nach Aussen noch nicht gesichert sei. Mit der Direktion des Äussern solle dem Kanton eine Stimme gegenüber anderen Kantonen und insbesondere gegenüber dem Bund gegeben werden. Dies, «damit die Zuger Exekutive in der Bundeshauptstadt nachhaltig gehört wird. Sei dies nun in Bezug auf den NFA, die Unternehmenssteuerreform III oder auch bezüglich nationaler Verkehrs- und Infrastrukturprojekte, um nur einige aktuelle Themen zu nennen», schreibt die FDP.
Die Direktion des Äussern hätte weiter die Aufgabe, die Zuger Bundesparlamentarier mit standesspezifischen Grundlagenarbeiten zu unterstützen, damit diese noch effizienter und effektiver die Anliegen unseres Kantons in den verschiedenen Gremien einbringen könnten. Weiter müsste dieser Direktion die Aufgabe zukommen, fachspezifische Themen mit Aussenwirkung der einzelnen Direktionen zu koordinieren, so insbesondere auch im Zusammenhang mit den zahlreichen interkantonalen Direktorenkonferenzen.
Der Wohlstand des Kantons im Blick
In einem System mit einem auf vier Jahren vom Volk gewählten Regierungspräsidenten – welcher einerseits das Exekutivgremium zu führen und andererseits insbesondere den Stand Zug gegenüber den anderen Kantonen und dem Bund als Direktor des Äussern zu vertreten hätte – wäre diese für den langfristigen Erhalt unseres Wohlstandes zentrale Aufgabe klar zugeordnet und auch für die dazu notwendige Kontinuität gesorgt, so ist die FDP überzeugt.
«Dem Regierungspräsidenten als Direktor des Äussern könnten auch weitere Ämter (bzw. allenfalls Direktionen) unterstellt werden, so beispielsweise direktionsübergreifende Funktionen wie das Personalamt oder ein Amt für Informatik. Diese und weitere Organisationskompetenzen sollen jedoch der Regierung obliegen», so die FDP im Motionstext.
Mit der direkten Volkswahl der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsidenten hätte es das Zuger Volk zudem in der Hand, die Interessenvertretung nach Aussen wie auch die Führung der Zuger Exekutive direkt einer Persönlichkeit ihrer Wahl zu delegieren.
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