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Doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs

Zug: Anklage gegen Raser erhoben

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat gegen einen 24-jährigen Raser Anklage erhoben. Der Autolenker war im Mai 2017 mehr als doppelt so schnell unterwegs als erlaubt.

Bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle hatte die Zuger Polizei am 21. Mai 2017 in Steinhausen einen damals 23-jährigen Mann registriert, der mit einem Sportwagen und einer Geschwindigkeit von 122 km/h auf der Knonauerstrasse unterwegs war. Auf dem erwähnten Ausserorts-Streckenabschnitt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (zentralplus berichtete). Diese Fahrweise erfüllt den Tatbestand der vorsätzlichen qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung.

Die Untersuchung wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug und der Beschuldigte haben sich auf den Abschluss der Strafuntersuchung in einem abgekürzten Verfahren mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse geeinigt.

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