Stadtrat plädiert für Zurückhaltung

Zug: Abstimmen ohne Ratsteilnahme wäre rechtlich umsetzbar

Sollen Mitglieder des Grossen Gemeinderats auch online abstimmen können? Der Stadtrat fordert eine breit angelegte Diskussion. (Bild: Andreas Busslinger)

In einem Postulat fordern zwei Parlamentarierinnen, dass auch abwesende Grosse Gemeinderäte an Abstimmungen teilnehmen können. Der Stadtrat hat nun verschiedene Möglichkeiten geprüft. Zwei wären auf kommunaler Rechtsebene umsetzbar. Der Stadtrat plädiert jedoch für Zurückhaltung.

Grundsätzlich wird von gewählten Volksvertretern erwartet, dass diese die Bevölkerung auch an den jeweiligen Sitzungen vertreten. Doch dies ist nicht immer möglich, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Militärdienst oder Mutterschaft. Betroffene Abgeordnete können an den entsprechenden Sitzungen nicht teilnehmen und infolgedessen nicht abstimmen.

Manuela Leemann (Mitte) und Karen Umbach (FDP) forderten mit einem Postulat eine Ersatzlösung (zentralplus berichtete). Sie schlugen dem Zuger Stadtrat dazu drei Möglichkeiten vor. So sollten Stadtzuger Abgeordnete beispielsweise via SMS oder Online-Tool abstimmen können.

«Der Stadtrat vertritt die Auffassung, dass grosse Zurückhaltung geboten sei und die Gründe für eine virtuelle Teilnahme bzw. für eine Stellvertretung sehr restriktiv festgelegt werden sollten.»

Stadtrat Zug

Rechtsgrundlage für virtuelle Teilnahme wäre in Stadt Zug umsetzbar

Jetzt ist die Antwort des Stadtrates erschienen. Er nimmt zu möglichen Lösungen für das postulierte Anliegen Stellung. Zwei Möglichkeiten erachtet der Stadtrat als rechtlich umsetzbar auf kommunaler Stufe.

Erstens: Die Möglichkeit der virtuellen Teilnahme an Abstimmungen im Parlament sei grundsätzlich aus technischer sich mit bescheidenem Aufwand realisierbar. Nach Einschätzung des Stadtrates liesse sich die Rechtsgrundlage für die virtuelle Teilnahme am Ratsbetrieb auf städtischer Ebene schaffen. Benötigt würde aber eine Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates.

Stellvertretung durch anderes Ratsmitglied wäre rechtlich umsetzbar

Ebenfalls möglich wäre die Schaffung einer städtischen Rechtsgrundlage für eine Stellvertretung durch ein anderes Ratsmitglied. Die Stellvertreterlösung sieht vor, dass ein anderes Ratsmitglied für das abwesende Ratsmitglied abstimmen würde. Zu bedenken sei jedoch, dass die Lösung dem Grundsatz «one person, one vote» widerspreche, so der Stadtrat. Diese Lösung erfordere eine Anpassung der Gemeindeordnung sowie eine Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates.

Der Stadtrat schreibt ungeachtet der rechtlichen Umsetzbarkeit, dass die Möglichkeit einer virtuellen Teilnahme ein Paradigmenwechsel sei und den Ratsbetrieb stark beeinflussen werde. Benötigt werde daher eine breit angelegte Diskussion. «Der Stadtrat vertritt die Auffassung, dass grosse Zurückhaltung geboten sei und die Gründe für eine virtuelle Teilnahme bzw. für eine Stellvertretung sehr restriktiv festgelegt werden sollten.»

Verwendete Quellen
  • Postulat Leemann und Umbach und dessen Beantwortung
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