Zürich: Besuchsverbot in Spitälern
Der Kanton Zürich hat im Kampf gegen das Coronavirus ein Besuchsverbot für alle Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Invalideneinrichtungen erlassen. Es gilt ab Freitag und vorerst bis am 30. April, wie die Gesundheitsdirektion mitteilte. Demnach ist es allen Personen untersagt, Patientinnen und Patienten in einem Spital zu besuchen. Die Spitaldirektion kann für einzelne Patientengruppen oder im Einzelfall Ausnahmen bewilligen, etwa für Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden und palliativen Patienten. In Alters- und Pflegeheimen und in Invalideneinrichtungen gilt ebenfalls ein generelles Besuchsverbot.
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