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ZH: Vorschlag zu Bürgerrechtsgesetz

Die Kantone sind derzeit dabei, ihre Bürgerrechtsgesetze demjenigen des Bundes anzupassen, welches 2018 geändert wurde. Dieses regelt etwa, unter welchen Voraussetzungen Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden. Der Kanton Zürich hat dies nun getan. Der Vorschlag des Regierungsrats sieht vor, das Bundesgesetz in einem Punkt zu verschärfen: Justizdirektorin Jacqueline Fehr erklärte, jugendliche Ausländer, die straffällig geworden sind, sollen länger auf den roten Pass warten müssen. Nun entscheidet das Zürcher Kantonsparlament über das neue Gesetz. In der Schweiz entfällt rund ein Viertel aller Einbürgerungen auf den Kanton Zürich.

Quelle:swisstxt
ZH: Vorschlag zu Bürgerrechtsgesetz
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