ZH: Kath. Kirche bekämpft Missbrauch
Künftig müssen alle kirchlichen Angestellten der Katholischen Kirche im Kanton Zürich einen Strafregisterauszug einreichen. Das Kirchenparlament, die Synode, hat eine entsprechende Teilrevision der kantonalen Anstellungsverordnung einstimmig gutgeheissen. Strengere Regeln gelten für Mitarbeitende mit einer seelsorgerischen, erzieherischen oder betreuenden Funktion. Sie müssen zusätzlich einen Sonderprivatauszug vorlegen. Darin sind Tätigkeitsverbote, Kontakt- und Rayonverbote ersichtlich. Solche Angestellte müssen zudem alle fünf Jahre neue, aktuelle Auszüge vorweisen. Das gilt auch für Mitarbeitende, die jetzt bereits angestellt sind.
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