ZH: Freispruch für Veloweg-Aktivisten
Das Obergericht Zürich hat zwei Männer freigesprochen, die vor zwei Jahren in Zürich eine Autospur in einen Veloweg umfunktioniert haben. Sie hätten nicht gegen das damals gültige Covid-Veranstaltungsverbot verstossen, urteilt das Obergericht. Es hat damit das erstinstanzliche Urteil umgestossen. Der Oberrichter begründete, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe im März das absolute Veranstaltungsverbot als Verletzung der Versammlungsfreiheit eingestuft. Das Urteil sei auf die beiden Beschuldigten zugeschnitten, hiess es. Deren Aktion sei gerade in die Zeit dieses absoluten Veranstaltungsverbots gefallen.
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