Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz macht sich für ein Nein zur Unternehmens-Verantwortungs-Initative stark. Sie hält sie für ein gefährliches Experiment.
Die Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) wird im Volksmund auch Unternehmens-Verantwortungs-Initiative genannt. Bundesrat, National- und Ständerat lehnen die Initiative ab und präsentieren einen Gegenvorschlag.
Dieser wurde ausgearbeitet, weil der Politik die Forderungen der Initianten insbesondere im Bereich der Haftungsregelung zu weit gehen. Der Gegenvorschlag wird auch von der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ) unterstützt.
Initiative verfehle ihr Ziel
Die IHZ sieht in der Initiative eine Gefährdung für den hiesigen Wirtschaftsstandort. «Gerade in der Nach-Corona-Zeit benötigen die Zentralschweizer Unternehmen Rechtssicherheit und keine Experimente», schreibt sie in einer Medienmitteilung.
Das Grundanliegen der Initianten teilen auch die Unternehmer aus der Zentralschweiz, doch die Volksinitiative setze auf einen falschen Weg, um soziale oder ökologische Fortschritte zu erreichen.
Abstimmung folgt Ende November
«Die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen liegt in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Unternehmen, Staat und NGOs. Die Initiative hingegen verkennt die Komplexität der internationalen Wirtschaft gerade in Schwellen- und Entwicklungsländern und führt dazu, dass die neuen Auflagen und sämtliche Haftungsrisiken vertraglich an Lieferanten delegiert werden», meint IHZ-Direktor Adrian Derungs zur Initiative.
«Wir werden aufzeigen, dass die Volksinitiative ein gefährliches Experiment darstellt.»
Adrian Derungs, Direktor IHZ
Die Abstimmung kommt voraussichtlich am 29. November vors Volk. Die IHZ schreibt, dass sie sich im Rahmen der NEIN-Allianz für die Interessen der Unternehmen und des Forschungs- und Werkplatzes einsetzen wird. «Wir werden aufzeigen, dass die extreme Volksinitiative ein teures und gefährliches Experiment darstellt.»
Darum geht es in der Initiative
Die Konzernverantwortungsinitiative sieht vor, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz sicherstellen, dass die Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. Im Falle eines Verstosses soll der betreffende Konzern für verursachte Schäden haften. Dies gilt auch für Tochterfirmen. Einfache Zulieferer seien ausgenommen, wie auf der offiziellen Website der Initiative zu entnehmen ist.