Witwer sollen gleiche Rente erhalten
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR gibt einem Wittwer aus dem Kanton Appenzell-Innerrhoden recht: Die AHV muss nun ihre Praxis bei den Witwerrenten sofort anpassen. Die AHV hatte dem Mann die Witwerrente gestrichen, als seine Kinder volljährig wurden, doch als Frau hätte er die Rente weiterhin erhalten. Damit diskriminiere die Schweiz die Männer, befand eine Mehrheit der Richter in Strassburg. Das lasse sich nicht mit der Menschenrechtskonvention vereinbaren. Das Urteil wird zur Folge haben, dass die Schweiz das AHV-Gesetz anpassen muss. Zudem müssen die Witwerrenten den Witwenrenten angeglichen werden – oder umgekehrt.
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