Wirt zahlt wegen Corona weniger Miete
Erfolg für einen Zürcher Wirt: Das Bezirksgericht Zürich hat eine Immobilienfirma abblitzen lassen, die ihn betreiben wollte. Der Wirt hatte wegen der coronabedingten Schliessung eine Mietzinsreduktion eingefordert. Das meldet die Zeitschrift «Beobachter». Das Bezirksgericht Zürich schreibt in seinem Urteil, der Wirt habe die gemieteten Räume letzten Frühling während zweier Monate gar nicht und anschliessend nur eingeschränkt benutzen können. Argumentativ stützte es sich auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1922. Dieses gewährte einem Pächter eine Reduktion des Zinses – weil ihm wegen des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs die Gäste weggeblieben waren.
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