Wie transparent sind die Gerichte?

Die vier eidgenössischen Gerichte haben in ihren Geschäftsberichten erstmals Auskunft über die Bildung der Richtergremien gegeben.

Damit kommen sie der Forderung der GPK des Ständerats und des Nationalrats nach mehr Transparenz nach. Die Zuteilung der Richterinnen und Richter nach klaren Kriterien auf die Fälle soll die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit gewährleisten. Beim Bundesverwaltungsgericht erfolgt die Zuteilung durch eine manuelle Software.

Diese Anpassungen gerieten insbesondere bei den Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgerichts in die Kritik. Inzwischen wurde die Zuteilung weiterentwickelt.

Quelle:swisstxt
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