Bereits 2012 verurteilt

Weitere drei Monate Haft für Kiesunternehmer

Ein Luzerner Kiesunternehmer wurde vom Kriminalgericht mit drei Monaten Haft bestraft, weil er Gläubiger schädigte. Dies als Zusatzstrafe zu 30 Monaten, zu denen ihn das Obergericht schon 2012 schuldig gesprochen hatte.

Der heute 57-Jährige Mann wurden zu einem früheren Zeitpunkt schon wegen Vermögensdelikten und Urkundenfälschungen verurteilt. Der Luzerner hatte unter anderem für eine Firma nach deren Konkurseröffnung Verträge auf ein Datum vor der Eröffnung des Konkurses zurückdatiert und auf diese Weise die Konkursmasse vermindert. Der Schaden betrug knapp 8 Millionen Franken. 22 der 30 Monate Haft wurden bedingt ausgesprochen.

Nun verurteilte ihn das Luzerner Kriminalgericht zu drei weiteren Monaten Haft, wie die Nachrichtenagentur sda schreibt. Er hatte in den Jahren 2002 und 2003 drei Liegenschaften an seine Ehefrau übertragen, als er bereits geschäftlich und privat erheblich verschuldet gewesen sei. Weil er dies ohne Gegenleistung tat und im Wissen um das bereits im Gang befindliche Konkursverfahren, habe er sein Vermögen vermindert. Damit seien Gläubiger geschädigt worden. Dies traf jedoch nur für zwei der drei Fälle zu; der dritte war bereits verjährt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Weitere drei Monate Haft für Kiesunternehmer
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