Weisung für die Stellensuche übersehen

Die Stellenausschreibung der Zuger Regierungsrätin Manuela Weichelt Picard sorgte für viel Aufsehen. Jetzt nimmt der Regierungsrat dazu Stellung und sagt, dass die (partei-)politische Gesinnung nicht zum Anforderungsprofil eines Generalsekretärs gehöre. Das teilt die «Neue Luzerner Zeitung» mit.

Genau das wurde im Inserat verlangt. Der gesuchte Co-Generalsekretär der Direktion des Innern sollte die politische Gesinnung der Regierungsrätin teilen. Daraufhin reichte die SVP einen Vorstoss ein, der diese Forderung hinterfragte.

Parteizugehörigkeit bleibt geheim

Es wurden noch zwei weitere Vorstösse (Alternative-Die Grünen, CVP) eingereicht, die von der Regierung nun beantwortet werden (Kommentar auf zentral+). In den letzten acht Jahren seien nur 3 von 21 Generalsekretären berufen und nicht nach einer Ausschreibung angestellt worden, lautet die Antwort auf die Anfrage der Alternative-Die Grünen. Die Parteizugehörigkeiten der jeweiligen Generalsekretäre dürfe die Regierung aber nicht verraten, weil es sich um schützenswerte Personendaten handle. (Leserbrief auf zentral+)

«Die Parteizugehörigkeit der Generalsekretäre im Rahmen des Personalrechts ist, wie bei den übrigen Verwaltungsmitarbeitern auch, ohne jegliche Bedeutung. Sie darf nicht bekannt gegeben werden. Dies gilt selbst für den Fall, dass der Betroffene der Bekanntgabe zustimmen sollte», so die Regierung.

Regierung geht von einmaligem Versehen aus

Die CVP wollte wissen, ob das Vorgehen der Stellenausschreibung rechtens war. Dazu gebe es seit 2004 eine Weisung, sagt der Regierungsrat: «Sämtliche Stellenausschreibungen sind ausschliesslich über das Personalamt an die Medien weiterzuleiten.»

Das Personalamt müsse dann die Ausschreibungen überprüfen und korrigieren. Die Weisung sage ausserdem, dass externe Beratungsstellen für die Beschaffung von Personal in der Verantwortung der jeweiligen Direktionen liege, wenn die Kosten 2’000 Franken nicht überschreiten würden.

Die Direktion des Innern habe diese Weisung übersehen, so der Regierungsrat. Das Gesuch um Beizug einer externen Beratungsstelle an die Finanzdirektion sei erst nachträglich gestellt worden. Das Gesuch wurde von der Finanzdirektion abgelehnt.

Der Regierungsrat gehe von einem einmaligen Versehen aus. Es sei nicht nötig, die Regelung zu ändern, weil die sich grundsätzlich bewährt hatte. Das obwohl der Beizug des Personalvermittlungsbüros 25’000 Franken kostete, wie die Regierung mitteilt.

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