Pilzerkrankung bei Krebsen festgestellt

Wegen Krebspest: Sperrgebiet im Sempachersee

Ein kranker Edelkrebs von unten.

(Bild: Luzerner Staatskanzlei)

Bei einem Krebs aus dem Sempachersee wurde Krebspest festgestellt. Die Pilzerkrankung ist für Krebse tödlich, für Menschen und andere Tiere aber ungefährlich. Trotzdem wurde ein mindestens fünfjähriges Sperrgebiet eingerichtet. 

Wie die Luzerner Staatskanzlei mitteilt, wurde bei einem Krebs aus dem Sempachersee die Krebspest festgestellt. Damit die Tierseuche nicht verschleppt wird, hat der Kantonstierarzt beim Sempachersee und bei der Suhre ein Sperrgebiet verfügt. Bei einheimischen Krebsen endet die Pilzerkrankung fast immer tödlich. Für andere Tierarten und für Menschen sei die Krebspest ungefährlich, so die Mitteilung.

Vorschriften:

Für das Sperrgebiet gelten folgende Vorschriften:

  • Lebende Krebse dürfen weder in das Sperrgebiet eingeführt noch aus diesem entfernt werden.
  • Tote oder getötete Krebse, die nicht als Lebensmittel verwertet werden, müssen entsorgt werden.
  • Fischereigeräte wie Stiefel, Kleider oder Netze, die im Sperrgebiet verwendet werden, müssen nach ihrem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden.
  • Fische oder andere Wassertiere aus dem Sperrgebiet dürfen nicht in Kontakt mit Fischen oder anderen Wassertieren ausserhalb des Sperrgebiets geraten.
  • Die Sperre gilt für mindestens fünf Jahre. Die lange Sperrdauer erklärt sich dadurch, dass der Pesterreger bzw. die Pilzsporen auf toten Krebsen lange weiterleben können. Im Wasser überleben die Sporen jedoch nur bis zu fünf Tage.

Zerfall des Panzers und Pilzwucherungen

Die Krebspest ist weltweit verbreitet. In der Schweiz kommt es seit den 1980er Jahren immer wieder zu Ausbrüchen in freien Gewässern. Erkrankte Krebse sind auffallend matt, sie leiden zudem an Gewichtsverlust und einem Zerfall ihres Panzers. Bei toten Krebsen gibt es wattebauschartige Pilzwucherungen aus den Gelenkhäuten, oftmals auch aus den Augen. Ein Impfstoff gegen die Krankheit oder eine andere Behandlung der Erkrankung existiert nicht, wie die Staatskanzlei mitteilt.

Ein gesunder Edelkrebs.

Ein gesunder Edelkrebs.

(Bild: Luzerner Staatskanzlei)

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