In der Walliser Region Goms-Aletsch soll ein Wolf abgeschossen werden. Das hat die Kantonsregierung angeordnet. Der Wolf habe 30 Nutztiere getötet, auf einer sogenannten «nicht schützbaren Alp», teilt die Walliser Regierung mit. Damit seien die gesetzlichenVoraussetzungen für einen Abschusserfüllt. Ein Abschuss darf demnach angeordnet werden, wenn ein Wolf innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen in geschützten oder nicht schützbaren Situationen getötet hat.