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Vorstoss zu Sterbehilfe angenommen

Im Kanton Nidwalden sollen Pflegeheime begleitete Sterbehilfe zulassen müssen. Das Kantonsparlament hat einen entsprechenden Vorstoss angenommen. Die Heime sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden. Aktuell bestimmen die Alters- und Pflegeheime im Kanton oft selbst, wie sie mit Sterbehilfe umgehen.

Im Kanton Nidwalden sollen Pflegeheime begleitete Sterbehilfe zulassen müssen. Das Kantonsparlament hat einen entsprechenden Vorstoss angenommen. Die Heime sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden. Aktuell bestimmen die Alters- und Pflegeheime im Kanton oft selbst, wie sie mit Sterbehilfe umgehen.

Quelle:swisstxt
Vorstoss zu Sterbehilfe angenommen
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