Vorsorge-Mindestzinssatz bleibt gleich

Die Guthaben bei den Pensionskassen sollen 2025 mit 1,25 Prozent gleich hoch verzinst werden wie bisher. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge BVG dem Bundesrat.

Über die Höhe des Zinssatzes entscheidet der Bundesrat. Dieser hat den Mindestzinssatz für das laufende Jahr um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 erhöht. Dabei soll es nun bleiben.

Entscheidend für die Festlegung des Mindestzinssatzes ist, wie sich die Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften entwickeln.

Quelle:swisstxt
Vorsorge-Mindestzinssatz bleibt gleich
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