Verwahrung für jugendliche Straftäter

Jugendliche Straftäterinnen und Straftäter sollen verwahrt werden können, wenn sie Dritte gefährden. Der Ständerat will über Anpassungen im Jugendstrafrecht debattieren.

Dabei geht es um Jugendliche, die weiter gefährlich sind, für die aber spätestens mit dem 25. Geburtstag alle Sanktionen enden würden. Damit sie verwahrt werden könnten, muss das Delikt ein Mord sein, der mit 16 oder 17 Jahren begangen wurde und es muss die Gefahr bestehen, dass sie weitere Morde begehen.

Mit dem Entscheid des Ständerats muss seine Rechtskommission nun die Details vorberaten und ihre Anträge später dem Plenum vorlegen.

Quelle:swisstxt
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