Luzerner Quai-Anwohner prüfen Beschwerde

Verstösst die geplante Hundewiese gegen das Gesetz?

Die drei Hundezonen der Stadt Luzern Allmend, Tribschenhorn und Churchill Quai.

(Bild: zvg)

Die Stadt will zwei neue Hundewiesen einführen – eine davon beim Churchill-Quai. Das ruft Anwohner auf den Plan: Der Plan verstosse gegen das Gesetz, darum prüfen sie eine Verwaltungsbeschwerde beim Kanton.

Am Freitag gab die Stadt Luzern bekannt, dass zwei zusätzliche Hundewiesen geben wird. Zusätzlich zur Allmend soll ab Frühling beim Churchill-Quai und ab Herbst im Tribschenhorn (beim Wagnermuseum) je eine Freilaufzone für Hunde errichtet werden (zentralplus berichtete). Damit geht die Stadt auf die Wünsche der IG Hundewiese ein, die eine solche Wiese forderten.

Die Hundefreilaufzonen sollen als Pilotprojekt für zwei Jahre laufen. Beim Churchill-Quai gehört auch der Zugang zum See dazu, was den Hundehaltern ein grosses Anliegen war. Die Stadt will nun mit der Ausnahmeregelung die rechtlichen Grundlagen schaffen.

Anwohner sehen Sicherheit grobfahrlässig gefährdet

Nun gibt es aber Widerstand von einer anderen Interessengemeinschaft – der IG Churchill. So nennt sich ein Zusammenschluss von besorgten Anwohnern. Sie schreiben am Sonntagabend, dass sie grundsätzlich nichts gegen eine Hundefreilaufwiese hätten. Dann das Aber: «Leider muss die IG Churchill feststellen, dass mit dem geplanten Konzept die Sicherheit der Bevölkerung grobfahrlässig gefährdet wird und die Stadt Luzern gegen kantonales Recht verstösst.» Daher werde eine Beschwerde an den Luzerner Regierungsrat geprüft.

Pascal Kalbermatten, Sprecher der IG Churchill, teilt mit, dass der Luzerner Stadtrat weitgehend auf die Forderungen der Promotoren der Hundewiese eintrete und «gleichzeitig den Anliegen der Anwohner aus dem Quartier kaum Beachtung schenkt».

Die IG Churchill erwartet, dass die Hundewiese so umgesetzt werde, dass die Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen gewährleistet sei und Gesetze respektiert würden.

Konkret bemängelt die IG Churchill folgende Punkte:

  • Sicherheit nicht gewährleistet: besonders Kinder, ältere Menschen und Behinderte würden akut gefährdet, so die IG. Dies, weil ein Zaun fehlen würde. «Hier stellt der Luzerner Stadtrat gestalterische und landschaftliche Anliegen über die Sicherheit von Kindern, älteren Menschen und Behinderten.» 

  • Keine Entflechtung der Nutzungen: Das führe künftig zu mehr Konflikten. Das Konzept der Toleranzzone sei ein Trugschluss. «Hunde werden aufgrund der stadträtlich verordneten Toleranzzone ihr Verhalten kaum ändern», schreibt die IG. Und: «Auch verängstigte Kleinkinder werden sich durch Toleranzschilder kaum beruhigen lassen.»
  • Stadt will Leinenpflicht teilweise aufheben: Dies ist nach Ansicht der IG Churchill eine Verletzung der kantonalen Gesetzgebung, die für Pärke eine Leinenpflicht verlangt.

Die IG Churchill fordert daher einen Zaun um die Hundewiese und eine Entflechtung der Nutzungen.
Das heisst, Spazierweg, Hundeseebad und Hundewiese müssten voneinander getrennt sein.

«Die IG Churchill plant eine Verwaltungsbeschwerde an den Regierungsrat, da das Handeln der Stadt Luzern im Widerspruch zur kantonalen Gesetzgebung steht», schreibt der Verband.

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