Vermittlung von Krankenkassen geregelt

Das Parlament will strengere Regeln für Vermittlerinnen und -Vermittler von Versicherungen, namentlich von Kranken-Versicherungen. Als Zweitrat hat der Ständerat einer Vorlage zugestimmt, die die sogenannte telefonische Kaltakquise verbietet. Mit Kaltakquise sind Werbeanrufe von Krankenkassen bei Personen, die nicht bei den betreffenden Krankenkassen versichert sind, gemeint. Weiter regelt das neue Bundesgesetz auch den Umfang von Provisionen für Vermittlerinnen und Vermittler. Da noch einige Differenzen bestehen, geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.

Quelle:swisstxt
Vermittlung von Krankenkassen geregelt
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