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Verlustverrechnungsperiode ausgedehnt

Unternehmen sollen Verluste künftig länger von den Steuern abziehen können, nämlich während zehn statt während sieben Jahren.

So will es das Parlament. Nun hat der Bundesrat die dazu nötigen Gesetzesanpassungen in die Vernehmlassung geschickt. Die Massnahme soll vor allem denjenigen Unternehmen helfen, die besonders stark unter der Corona-Pandemie gelitten haben. Sie sollen mehr Zeit bekommen, ihr Geschäft wieder aufzubauen. Davon profitieren dürften aber auch Start-ups, die oft etwas länger brauchen, bis sie Gewinne machen.

Bund, Kantone und Gemeinden müssten ab 2028 mit finanziellen Einbussen rechnen.

Quelle:swisstxt
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