Luzerner Nationalrat findet es «fatal»

Verkehrskommission will Mindeststrafen für Raser senken

Geht es nach der Verkehrskommission, soll es für Raser keine zwingende Freiheitsstrafe mehr geben. (Bild: Unsplash/Alessio Lin)

Der Bund will die Mindeststrafe für Raser massiv senken. Die nationalrätliche Verkehrskommission hat das Vorhaben am Dienstag gutgeheissen. Doch der Luzerner Nationalrat Michael Töngi kritisiert den Entscheid stark.

Wer heute mit dem Auto viel zu schnell unterwegs ist, muss mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Das könnte sich bald ändern, denn der Bund möchte am Strassenverkehrsrecht herumschrauben (zentralplus berichtete). So will der Bund unter anderem die Mindeststrafen für Raser anpassen. Begründet wird dieser Schritt damit, dass Gerichte mehr Ermessensspielraum erhalten sollen.

Luzerner Nationalrat kritisiert Senkung

Wie die Verkehrskommission des Nationalrates am Dienstag mitteilt, steht sie hinter dem Vorschlag des Bundes. Die Abschaffung der einjährigen Mindestfreiheitsstrafe wurde mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Beim Entzug des Führerscheins will die Kommission gar einen Schritt weiter gehen. Statt der vom Bund vorgeschlagenen Kürzung von 24 auf 12 Monate, sollen Raser künftig nur noch 6 Monate auf den Führerschein verzichten müssen (13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Zudem will die Kommission die Strafen für rasende Blaulichtfahrerinnen wie Polizisten oder Rettungsdienste senken. Künftig soll nur noch die Differenz zur Geschwindigkeit zu berücksichtigt werden, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre (12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung).

Der Luzerner Nationalrat Michael Töngi, der ebenfalls Teil der Kommission ist, kritisiert den Entscheid via Twitter. Er nennt die vorgeschlagene Änderung einen «fatalen Entscheid für die Verkehrssicherheit». Noch sind die Änderungen jedoch noch nicht in trockenen Tüchern. Als Nächstes wird sich der Nationalrat voraussichtlich in der Frühjahrssession mit der Vorlage auseinandersetzen.

Wer gilt als Raser?

Als «Raser» gilt eine Autofahrerin, die:

  • mindestens 40 km/h zu schnell bei Tempo 30,
  • mindestens 50 km/h zu schnell innerorts,
  • mindestens 60 km/h zu schnell ausserorts
  • mindestens 80 km/h zu schnell auf Autobahnen unterwegs ist.
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