Verbot von Gewalt an Kindern stärken
Der Bundesrat will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Zivilgesetzbuch verankern. Neben Ohrfeigen und anderen Körperstrafen gehe es dabei auch psychische Misshandlung, teilt er mit.
Bereits heute ist Gewalt gegenüber Kindern in der Erziehung nicht erlaubt. Kinder sind durch das Strafrecht geschützt. Die neue Bestimmung soll gemäss Bundesrat nun auch im Zivilgesetzbuch festhalten, dass Eltern das Kind ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen erziehen müssen. So solle auch die Prävention gestärkt werden, heisst es.
Die Vorschläge des Bundesrats gehen nun in die Vernehmlassung.
Quelle:swisstxt