Verbesserung für Non-Binäre gefordert

Der Bundesrat soll Massnahmen aufzeigen, die die Situation für non-binäre Menschen verbessern, ohne dafür das binäre Geschlechtermodell rechtlich aufgeben zu müssen. Das fordert die Rechtskommission des Nationalrats.

Seit Anfang 2022 können Personen ihr Geschlecht im Personenstandsregister anpassen. Non-binäre Menschen, die sich weder mit dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht identifizieren, können sich aber nicht unter einem dritten Geschlecht ins Personenstandsregister eintragen zu lassen.

Das binäre Geschlechtermodell im Register soll weiterhin bestehen bleiben, die Situation für non-binäre Menschen müsse aber verbessert werden.

Quelle:swisstxt
Verbesserung für Non-Binäre gefordert
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