Verbandsklage soll erweitert werden
Wenn mehrere Personen gleich oder gleichartig geschädigt worden sind, sollen sie ihr Recht künftig gemeinsam durchsetzen können. Ein Beispiel: Verkauft ein Autohersteller ein Auto das fehlerhaft ist, sollen Kundinnen und Kunden künftig gemeinsam klagen und Ersatzansprüche geltend machen können. Der Bundesrat hat seine Botschaft zu einer entsprechenden Änderung der Zivilprozessordnung verabschiedet. Der Bundesrat formuliert aber auch Bedingungen. Wer eine Verbandsklage einreicht, darf zum Beispiel nicht gewinnorientiert sein und muss von der beklagten Partei unabhängig sein.
Quelle:swisstxt
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