Unterwasser-Kulturerbe wird geschützt
Der Bundesrat kann das Unesco-Abkommen zum Schutz von Kulturgut unter Wasser ratifizieren. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem Abkommen zugestimmt, das auf alle Gewässer anwendbar ist. In der Schweiz betrifft dies vor allem die Pfahlbausiedlungen, die seit 2011 zum Weltkulturerbe der Unesco gehören. Im Abkommen verpflichtet sich die Schweiz etwa, den Handel von Kulturobjekten auf ihrem Territorium zu verhindern. Damit das Abkommen umgesetzt werden kann, müssen das Kulturgütertransfergesetz sowie das Seeschifffahrtsgesetz angepasst werden. (swisstxt)
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