Ungleiche Praxis bei Wahlen
Der Ausschluss von geistig Behinderten vom Stimm- und Wahlrecht in der Schweiz entspricht laut dem Bundesrat nicht mehr den völkerrechtlichen Standards und führe zu Spannungen im Bereich der Rechtsgleichheit.
Personen, die einen eigenständigen politischen Entscheid treffen können, könnten aktuell vom Stimmrecht ausgeschlossen werden, hiess es in einem Bericht des Bundesrats. Zudem gebe es auch Personen, welche das Stimm- und Wahlrecht behalten, nachdem sie dauernd urteilsunfähig geworden seien.
Von einem solchen Ausschluss sind nach Schätzungen rund 16’000 Schweizerinnen und Schweizer betroffen. Der Bericht zeigt mögliche Massnahmen auf.
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