Unerlaubte Hilfe: Fahrlehrer blitzt ab
Die Behörden im Kanton Thurgau haben einem Fahrlehrer zu Recht die Bewilligung entzogen. Das Bundesgericht stützt diesen Entscheid und hat eine Beschwerde des Fahrlehrers abgelehnt.
Der Mann hatte mindestens einem Schüler bei der Theorieprüfung geholfen. Mit einem Ohrknopf hatte er während der Prüfung zum Schüler sprechen und mit einer eingenähten Kamera die Fragen filmen können. Dafür hatte der Schüler seinem Lehrer 2’500 Franken bezahlt.
Der Entzug der Bewilligung sei verhältnismässig, so das Bundesgericht, denn die Theorieprüfung diene der Verkehrssicherheit. Und der Mann habe bereits früher Strafbefehle erhalten, weil er ohne Bewilligung Fahrstunden erteilte.
Quelle:swisstxt