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Neues Modell und Geld vom Bund

Um kleine Firmen nicht zu benachteiligen: Luzern passt Härtefall-Regeln an

Der Kanton Luzern passt seine Härtefall-Regelung an. (Bild: bic)

Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken legt neu der Bund fest, mit wie viel Geld sie in der Coronakrise unterstützt werden. Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, übernimmt der Kanton Luzern dieses Modell auch für kleine Firmen. Alle Gesuche werden jetzt nachträglich nochmals überprüft.

Die Corona-Pandemie macht keinen Unterschied zwischen kleinen und grossen Firmen: Wer in einer Branche tätig ist, die von den Massnahmen stark betroffen ist, erleidet unweigerlich Verluste. Dem will der Kanton Luzern mit einer Anpassung der Härtefall-Regelung zukünftig Rechnung tragen.

Denn neu übernimmt der Bund die Härtefall-Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über fünf Millionen Franken. Dafür schreibt er aber genau vor, wer Anspruch hat und wie viel die Firmen erhalten. Anders bei Unternehmen mit weniger Umsatz: Dort sind die Kantone zuständig und entscheiden selber, wie hoch die Beiträge ausfallen und ob sie als Kredite oder als A-fonds-perdu-Beiträge vergeben werden.

Trotz Öffnungen: Kanton zahlt bis mindestens Ende April weiter

Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, will der Kanton Luzern kleine Betriebe gleich unterstützen wie grosse. Das heisst: Neu werden die ungedeckten Fixkosten in erster Linie mit A-fonds-perdu-Beiträgen vergütet. Entsprechende Kredite und Garantien wandelt der Kanton nachträglich in nicht-rückzahlbare Beiträge um.

Deshalb werden sämtliche – auch die bereits behandelten - Gesuche vom Finanzdepartement automatisch nochmals geprüft. Die Unternehmen müssen nichts dazu beitragen. Für Unternehmen, die das erste Mal ein Gesuch einreichen, werden in voraussichtlich zwei Wochen neue Formulare auf der Webseite aufgeschaltet. Weil künftig der Anteil von nicht-rückzahlbarer Beiträge steigt, muss der Kantonsrat einen weiteren Nachtragskredit von rund 4,2 Millionen Franken bewilligen (zentralplus berichtete).

Unverändert bleibt die Regelung für Betriebe, die behördlich geschlossen sind oder waren, wie beispielsweise Restaurants oder Clubs. Bei ihnen vergüten die Behörden ungedeckte Fixkosten primär mit A-fonds-perdu-Beiträgen, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Trotz den neusten Lockerungen – seit Anfang Woche sind beispielsweise Fitnesscenter und Terrassen wieder offen – zahlt der Kanton bis sicher Ende April 2021 unverändert Härtefallgelder aus. Im Mai wird die Luzerner Regierung die Situation erneut analysieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Neu gibt es drei Kategorien von Härtefällen. (Grafik: Finanzdepartement des Kantons Luzern)
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