Uber: Fahrer sind Selbständigerwerbende
Der Fahrdienstvermittler Uber muss für seine Fahrerinnen und Fahrer AHV-Beiträge zahlen. Das Bundesgericht hat
eine Beschwerde von Uber abgewiesen.
Es kommt zum Schluss, dass die Uber-Fahrerinnen und Fahrer als Angestellte zu behandeln sind und nicht als Selbstständige. Das Bundesgericht begründet dies etwa damit, dass Uber den
Chauffeuren Weisungen erteilt und diese auch kontrolliert habe. Im konkreten Fall ging es um die AHV-Beiträge für das Jahr 2014 im Kanton Zürich.
Uber sagte auf Anfrage, man akzeptiere das Urteil. Damit die Fahrer künftig wieder als selbstständig gelten
könnten, arbeite man aber an einem
neuen Modell.
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