Zuger Polizei warnt vor Betrugsmasche auf Verkaufsplattformen

Tutti, Facebook & Co: Vorsicht vor Betrügern

Wer seine Ware über Online-Verkaufsplattformen verkauft, sollte vorsichtig sein. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Auf Verkaufsplattformen wie Facebook treiben derzeit viele Betrügerinnen ihr Unwesen. Die Zuger Polizei klärt über die Masche auf – und zeigt, wie du dich vor einem Betrug schützen kannst.

Das Ausmisten klappt zuhause besser, wenn man dafür Geld kriegt. Also kurz den Mantel fotografieren, den Holztisch oder den Zitronenbaum – innerhalb weniger Minuten ist das Inserat auf Online-Verkaufsplattformen wie Facebook-Marketplace gestellt.

Lange dauert es in der Regel nicht, bis Nachrichtenanfragen auf die Verkäuferin einprasseln. Die ersten Interessenten! Vielleicht fragen sie nochmals nach dem genauen Preis, informieren sich über den Zustand des Tisches. Und dann: «Ich würde gerne heute kommen, aber bin gerade mit der Arbeit beschäftigt.» Zum Glück haben sie selbst schon eine Lösung gefunden. «Ich würde einen GLS-Postboten zu dir nach Hause schicken, der dir dein Geld in bar gibt und den Artikel abholt.»

Beim einen Interessenten sind es GLS-Postboten, beim anderen UPS- oder DPD-Postboten – stets Paket- oder Kurierdienste. Und sie wollen natürlich deine Adresse.

Wenn Interessenten einen Boten vorbei schicken wollen, ist Vorsicht geboten. (Screenshot: privat)

Der Zuger Polizei ist die Betrugsmasche bekannt

Misstrauisch wie wir sind, haben wir bei der Zuger Polizei nachgehakt. «In der Tat handelt es sich dabei um eine uns bekannte Masche», schreibt Mediensprecher Frank Kleiner.

Facebook-Marketplace ist bei Verkäufern beliebt. «Das wissen auch die Betrüger», so Kleiner. Die Pseudo-Interessentinnen bieten an, dass die ausgeschriebene Ware abgeholt und der Kaufbetrag bei der Abholung in einem Couvert übergeben wird.

«Plötzlich soll der Verkäufer oder die Verkäuferin wegen Belästigung oder versuchter Erpressung angeklagt werden.» 

Frank Kleiner, Zuger Polizei

Wenn der Verkäufer reagiert, meldet sich die Betrügerin umgehend wieder. Sie verlangt die Kontaktangaben des Verkäufers und bestätigt den Kauf. «In diesem Zusammenhang teilt der angebliche Käufer dem Verkäufer mit, dass jedoch eine ‹Umschlagsgebühr› fällig werde», erklärt Kleiner. Das können vielleicht Frachtkosten sein oder Zollgebühren. Dies sei aber überhaupt kein Problem, weil der Käufer diesen Betrag ganz einfach zum Kaufpreis dazu addiere.

Dann fordert der Pseudo-Interessent den Verkäufer auf, sogenannte «Mastercard Aufladecoupons» zu kaufen und diesen Code an das angebliche E-Mail-Konto des Abholers – eben der Spedition oder den Postboten – zu senden. Sie schicken einen Link zu einer Website, auf der man diese Coupons kaufen kann – und natürlich die eigene Kreditkartennummer angeben muss. «Sind diese Aufladecoupons erst einmal in den Händen der Betrüger, hört man nie mehr was von ihnen», so Kleiner.

Betrüger sind auch auf anderen Verkaufsplattformen aktiv

Auch auf anderen Verkaufsplattformen sind Betrüger aktiv. Gegenüber dem «SRF»-Konsumentenmagazin «Espresso» erzählten mehrere Kundinnen von «Tutti.ch», dass sie Opfer eines Betrugs wurden.

Auch da gaben die Pseudo-Käuferinnen an, dass die Ware über einen erfundenen Kurierdienst abgeholt werde. Und auch in diesen Fällen wurden die Verkäufer auf eine Internetseite gelotst, wo sie die Daten der eigenen Kreditkarte angeben mussten.

Lass dich nicht einschüchtern

Wirst du bei einem solchen Käufer skeptisch, so drehen Betrüger nicht selten den Spiess um: Sie beginnen zu drohen. Kleiner sagt: «Nun soll plötzlich der Verkäufer oder die Verkäuferin wegen Belästigung oder versuchter Erpressung angeklagt werden.» Ein «Espresso»-Hörer sagte gar: «Sie drohten mir mit Interpol, wenn ich nicht darauf einsteigen würde.»

Kleiner rät, sich nicht einschüchtern zu lassen. Wenn du etwas über eine Verkaufsplattform verkaufst, so gib selber den Versandweg und den Bezahlweg vor. Lass dich nicht von anderen Diensten und Zahlungen hinreissen.

Und: Versende die Ware erst, wenn das Geld wirklich auf deinem Konto eingegangen ist. Schicke nie «Guthaben- oder Authentifizierungs-Codes als Vorauszahlung» an eine Person, die du nicht kennst.

Wenn du die Codes schon verschickt hast, kannst du beim Zahlungsmittelanbieter prüfen, ob du diese noch sperren kannst. Und melde den Vorfall bei deinem Kreditkartenanbieter. Wenn ein finanzieller Schaden entstanden ist, kannst du bei der Polizei eine Anzeige erstatten.

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit der Zuger Polizei
  • Private Nachrichten auf Facebook-Marketplace
  • Beitrag von Cybercrimepolice
  • Beitrag von «SRF»
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