Top Floor steht nun allen offen

Das Schiedsgericht hat entschieden: Der öffentliche Raum im obersten Stock des Park Towers hat nun ein gültiges Betriebskonzept. Die definitiven Öffnungszeiten stehen fest. 

Der Gesellschaftsraum in der 24. Etage des Zuger Park Towers beim Bahnhof ist künftig für die Öffentlichkeit zugänglich, wie die Stadt Zug am Freitag mitteilte.

Auch an Sonn- und Feiertagen offen

Der Raum, der den Zugern im höchsten Gebäude des Kantons zur Verfügung steht, werde künftig von Montag bis Donnerstag von acht Uhr bis 22 Uhr, am Freitag von acht bis 24 Uhr, an Samstagen von zehn bis 24 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von zehn bis 18 Uhr geöffnet sein.

Dabei handelt es sich um einen Kompromiss: Das Schiedsgericht komme der Stadt insofern entgegen, dass der öffentliche Raum am Freitag und Samstag bis Mitternacht und auch am Sonntag zugänglich ist. Das Konsortium Park Tower, so das Schiedsgericht in seiner Begründung, habe Hand zu einem öffentlichen Raum geboten, was eine allzu enge Einschränkung der Öffnungszeiten von vorneherein ausschliesse. Einerseits sei gerade an Wochenenden ein gesteigertes Bedürfnis für gesellschaftliche und kulturelle Anlässe vorhanden. Auf der anderen Seite sei der Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner nach Ruhe berechtigt. Tanz- und Discoanlässe hat das Schiedsgericht deshalb verboten. Auch störende Aufräum- und Reinigungsarbeiten nach 22 Uhr werden nicht toleriert. Pro Tag sind höchstens fünf Anlässe erlaubt. Und die Zahl der Besucher ist auf maximal 50 Personen begrenzt.

Der Stadtrat werde nun die Planung des Ausbaus an die Hand nehmen und die Kosten ermitteln, heisst es in der Mitteilung. Die Höhe der Kosten steht noch nicht fest.

Daran gibt es nichts zu rütteln

Damit ist nun alles so, wie das die Stadt Zug mit der Bauherrin, dem Konsortium Park Tower, aufgrund des Bebauungsplanes einst vereinbart hatte. Über das Betriebskonzept dieses Raums war es in der Folge aber zu Meinungsverschiedenheiten gekommen. Deshalb haben der Stadtrat und das Konsortium Park Tower im Frühling 2014 die Einsetzung eines unabhängigen Schiedsgerichts beschlossen. Dessen Entscheid ist nun endgültig und kann nicht angefochten werden.

«Ein gerichtliches Verfahren hätte noch länger gedauert. Zudem konnten während des Verfahrens einige Punkte unter der Mediation des Schiedsgerichts einvernehmlich geklärt werden», lässt sich Stadtrat Karl Kobelt, Vorsteher des Finanzdepartements, in der Mitteilung zitieren. So hätten sich die beiden Parteien darauf geeinigt, dass die Stadt die Kosten für das zusätzliche Lüftungsgerät des Gesellschaftsraums übernehme. Das Konsortium Park Tower komme im Gegenzug für den Ausbau des Vorraums sowie für eine Lärmschutzwand zwischen der benachbarten Wohnung und dem Gesellschaftsraum auf. Weiter sei die Grösse der anrechenbaren Fläche, die unter anderem für die Ermittlung der Betriebskosten wichtig ist, bestimmt worden.

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