Veterinärdienst mauert

Tierquälerei: Luzerner Bauer darf weiter Kühe halten

Bei der ersten Kontrolle im Februar 2017 fand der Veterinärdienst ein totes Kalb im Stall – der Luzerner Bauer wurde wegen Tierquälerei verurteilt. (Bild: Adobe Stock)

Der wegen Tierquälerei verurteilte Luzerner Bauer war jahrelang einer der grössten Rinderhalter im Kanton Luzern. Was er seinen Kälbern und Kühen angetan hat, ist beispielslos. Wie wird verhindert, dass der Mann weitermacht wie bisher? Dazu verweigert der Veterinärdienst sämtliche Auskünfte.

Das Bezirksgericht Willisau verurteilt einen Luzerner Bauer wegen Tierquälerei zu einer Gefängnisstrafe von 20 Monaten – ein halbes Jahr davon soll er absitzen (zentralplus berichtete). Auf 136 Seiten beschreibt das Urteil das Leid, das die Tiere auf den sieben Höfen erleben mussten. Es ist eine Chronologie des Grauens.

Seinen Anfang nahm die Sache im Februar 2017. Da machte eine Tierärztin eine unangemeldete Kontrolle auf einem der Bauernhöfe – und fand ein totes Kalb im Stroh. Der Bauer hatte es einfach im Dreck liegen lassen. Der Laufhof war enorm verschmutzt. «Die Tiere wateten durch den Kot, der teilweise 15 bis 40 Zentimeter hoch war», heisst es im Urteil. «Kaum ein Tier konnte gerade und unbeschwert gehen.»

Die Rinder lahmten, weil ihre Klauen zu lange waren und nicht behandelt wurden. Mehrere Kälber hatten Durchfall, wurden aber nicht behandelt. «Sie haben darunter gelitten und unnötig Schmerzen gehabt», so das Berzirksgericht Willsau.

Aussen hui, innen pfui

Nachdem der Luzerner über Jahre viel Geld im Kiesgeschäft gemacht hatte, stieg er einige Jahre vor den genannten Vorfällen in der Landwirtschaft ein. Weder er, seine Frau noch seine 14 osteuropäischen Mitarbeiter hatten eine entsprechende Ausbildung. Und doch avancierte er schon bald zum grössten Rinderhalter des Kantons.

Er inszenierte sich gerne, lud weltbekannte Sportler auf seine repräsentative Liegenschaft ein. NHL-Stars wie David Aebischer, Mark Streit, Roman Josi, Martin Gerber und Yannick Weber besuchten ihn auf seinem Gutshof. Die «Bauern Zeitung» berichtete – und einige Jahre später auch die «Luzerner Zeitung». Der Bauer gefiel sich in der Rolle des jovialen Gastgebers. Auf der Website wirkt der Hof bis heute, als wäre er dem Magazin «Landliebe» entsprungen.

In seinen Ställen bot sich ein ganz anderes Bild. Das Urteil listet die Ergebnisse von nicht weniger als sieben angekündigten und unangekündigten Kontrollen auf. Eins ums andere Mal stellte der Veterinärdienst fest, dass sich der Bauer nicht um Anordnungen scherte – und die Tiere in unwürdigen Verhältnissen lebten.

Verletzte und kranke Tiere leiden lassen

Mal war der Tränkeautomat nicht gereinigt, mal stand gar kein Wasser zur Verfügung, mal war die Güllenpumpe kaputt. Was das für die Tiere bedeutete? Viel Leid.

Eine Kuh hatte eine Verletzung am Nasenrücken, Eine andere hatte eine tiefe Sprunggelenkverletzung und eine verkrustete Wunde am Hüfthöcker. Eine weitere Kuh hatte massiv vergrösserte Euter. Ein Kalb litt unter einem Abzess am Oberschenkel und einem aufgekrümmten Rücken. Der Landwirt liess gar nichts davon behandeln.

«Das kann nur mit wirtschaftlicher Profitgier und absoluter Uneinsichtigkeit erklärt werden.»

Aus dem Urteil

Bei mehreren Tieren stellte der Veterinärdienst entzündete Hautstellen fest, nachdem sie den alten Dreck losgerissen hatten. Ein Kalb litt an einer Lungenentzündung und war untergewichtig, ein Rind hatte ein abgerissenes Horn, das blutete. Die Liste liesse sich weiter fortsetzen.

Zusammengefasst schreibt das Bezirksgericht: «Eine derartige, massive und dauerhafte Missachtung des Wohls der Tiere ist wohl nur selten anzutreffen.»

Er brachte kranke Tiere zum Metzger

Der Bauer selbst stellt sich stets als Opfer dar. «Reue kann nirgends erkannt werden, im Gegenteil», heisst es im Urteil. Überhaupt wählt das dreiköpfige Gericht in seinem Entscheid auffällig deutliche Worte: «Das kann nur mit wirtschaftlicher Profitgier und absoluter Uneinsichtigkeit erklärt werden. Die Tiere dienten dem Beschuldigten einzig dazu, Geld zu verdienen.»

«Er handelte skrupellos und völlig eigennützig, ohne jede Rücksicht auf die Natur und Menschen.»

Aus dem Urteil

Auch gesundheitlich äusserst angeschlagene Tiere hat der Mann – bewusst falsch als gesund deklariert – noch zum Metzger gebracht. Damit habe der Bauer versucht, «finanziell noch Nutzen daraus zu ziehen, statt diese umgehend von ihren Leiden zu erlösen», so das Bezirksgericht.

«Er handelte skrupellos und völlig eigennützig, ohne jede Rücksicht auf die Natur und Menschen. Seine Motive dürften monetärer Natur sein, kombiniert mit eigenem willkürlichen und absolut einsichtslosen Vorgehen.»

Strafen zeigten keine Wirkung

Das Bezirksgericht verurteilte auch die Ehefrau. «Sie schaute weg und half ihrem Ehemann, die Betriebe so zu führen, (...) ohne echte Rücksichtnahme auf das Tierwohl», schreibt das Gericht dazu. Das Ehepaar hat den Entscheid angefochten, es ist also nicht rechtskräftig (zentralplus berichtete).

Dass der Luzerner Bauer wegen Tierquälerei ins Gefängnis soll, ist ungewöhnlich. Es liegt unter anderem daran, dass er sieben zum Teil einschlägige Vorstrafen hat. «Es springt ins Auge, dass er sich von nicht deutlich spürbaren Sanktionen nicht wirklich beeindrucken liess», schreibt das Bezirksgericht dazu. Anders gesagt: Er ist unbelehrbar.

Der Veterinärdienst mauert plötzlich

Ebenso schockierende wie die Liste der Taten, die der Bauer seinen Tieren angetan hat, ist die Tatsache, dass er weiterhin Kühe halten darf. Ein Tierhalteverbot hat der Veterinärdienst nämlich nicht erlassen.

Die Frage ist darum: Wie werden die Tiere vor diesem Ehepaar geschützt? 2017 hat der Veterinärdienst während des laufenden Verfahrens zum konkreten Fall kommuniziert, ja gar eine Pressekonferenz einberufen. Jetzt, nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens, mauert die Behörde plötzlich. «Wir sind nicht befugt, die Massnahmen für einen Tierhalter öffentlich zu kommunizieren», lässt Martin Brügger, Kantonstierarzt des Kantons Luzern, über die Kommunikationsstelle des Gesundheits- und Sozialdepartements (GSD) ausrichten.

«Grundsätzlich gilt für das GSD wie auch für den Veterinärdienst das Amtsgeheimnis.»

Kantonstierarzt Martin Brügger

Das ist befremdlich. Der Fall hat damals – auch durch die Kommunikation des Veterinärdienstes – für grosses Aufsehen gesorgt. Es besteht ein öffentliches Interesse daran zu erfahren, ob der Kanton in der Lage ist, für das Wohlergehen der Tiere zu sorgen. Dies geht aus zahlreichen Leserreaktionen hervor.

Veterinärdienst beruft sich aufs Amtsgeheimnis

Warum blockt der Veterinärdienst jetzt ab? «Grundsätzlich gilt für das GSD wie auch für den Veterinärdienst das Amtsgeheimnis», schreibt Brügger auf eine entsprechende Nachfrage. Die Pressekonferenz sei vor dem Hintergrund einberufen worden, dass eine grössere Anzahl Tiere beschlagnahmt werden musste. «Diese Beschlagnahmung konnte nicht erfolgen, ohne dass ein offener Personenkreis – umliegend wohnende Bevölkerung, Transporteure, Viehhändler etc. – davon Kenntnis erlangten», argumentiert Brügger.

«In diesem Sinne hatten die Beschlagnahmung und die Gründe, die dazu führten, keinen Geheimnischarakter mehr.» Bezüglich der jetzt im Einzelfall konkret gegen die Tierhalter angeordneten Massnahmen sei dies nicht der Fall. «Das GSD und der Veterinärdienst sind hier nur befugt, allgemeine Aussagen zu machen und mitzuteilen, dass unter Wahrung der Verhältnismässigkeit die erforderlichen Massnahmen getroffen wurden», so der Standpunkt von Brügger.

Trotz Tierquälerei: Luzerner Bauer hat weiterhin über 200 Tiere

Klar ist: Das Ehepaar ist noch heute als Tierhalter in der offiziellen Tierverkehrsdatenbank aufgeführt. Das hat der Bauer noch im November letzten Jahres in der Gerichtsverhandlung in Willisau selber bestätigt. Er habe noch zwischen 180 und 240 Tiere insgesamt – allerdings hat er keine Milchproduktion mehr.

Recherchen von zentralplus zeigen, dass sich der Bauer gerichtlich gegen die Massnahmen wehrt, die der Veterinärdienst zum Schutz der Tiere angeordnet hat. Die Luzerner Gerichte bestätigen auf Anfrage, dass derzeit ein verwaltungsrechtlichen Verfahren hängig ist. Darin wehrt sich das Ehepaar gegen die Beschlagnahmung von mehreren Dutzend Rindern (zentralplus berichtete). Dieses ist derzeit sistiert, weil erst das strafrechtliche Verfahren abgeschlossen werden soll.

Ein Verbot der Tierhaltung ist für die Behörden die Ultima Ratio. 2017 sagte der damalige Kantonstierarzt Otto Ineichen gegenüber zentralplus, dass pro Jahr rund zwei bis drei Tierhalterverbote ausgesprochen würden. Im vorliegenden Fall bestand damals seinen Angaben zufolge keine Grundlage für den Entzug des Tierhalterechts.

Verwendete Quellen
  • Urteil 2O4 21 3 des Bezirksgerichts Willisau vom 19. November 2021
  • Mailkontakt mit der Kommunikationsstelle des Gesundheits- und Sozialdepartements
  • Telefonat und Mailkontakt mit der Kommunikationsstelle der Luzerner Gerichte
  • Telefonat und Mailkontakt mit der Kommunikationsstelle des Bundesamts für Landwirtschaft
  • Website des Beschuldigten
  • Archiv-Artikel «Luzerner Zeitung»
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7 Kommentare
  • Profilfoto von Marsumarsu
    Marsumarsu, 24.02.2022, 21:10 Uhr

    Söihäfeli, Söideckeli

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  • Profilfoto von Diana
    Diana, 24.02.2022, 18:45 Uhr

    Das ist ein absolutes „No go“-, schlimm und die Strafe wäre gerechtfertigt!

    Wenn man ein Tier schon nutzt, ( bin dagegen und lebe fleischlos), sollte man es wenigstens schätzen, pflegen und ihm so ein bisschen Würde geben! Sollte es nicht nachdenklich stimmen, das das „Nutztier“, wenn’s um die Medizin geht, (Tierversuche), mit dem Menschen verglichen wird, aber sonst soll es laut einigen Landwirten keinerlei Schmerzen, Gefühle empfinden, so wie wir!Das ist ein Widerspruch!

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  • Profilfoto von Rudolf 1
    Rudolf 1, 24.02.2022, 14:40 Uhr

    «14 osteuropäischen Mitarbeiter» –

    In Osteuropa liegt nur Westrussland (36 bis 60 Grad Ost); ein Blick auf die Koordinaten Europas genügt. Es hat sich bestimmet um Mitarbeiter aus Ostmitteleuropa gehandelt. Riga (lv) 24E 57N liegt im Zentrum Europas.

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  • Profilfoto von Baumann Jeanette
    Baumann Jeanette, 24.02.2022, 11:05 Uhr

    Ich finde das eine riesen Schweinerei dass dieser «Mensch» noch Tiere halten darf !!!

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  • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
    Loris Fabrizio Mainardi, 23.02.2022, 19:04 Uhr

    Wer die Tierwürde verletzt, verletzt auch die Menschenwürde – so schon Thomas v. Aquin.

    Die «tolerante» Haltung des GSD ist eine Schande! Zudem ist sie auch rechtlich fragwürdig: Gemäss Art. 23 Abs. 1 lit. b des Tierschutzgesetzes können Halteverbote ausdrücklich UNABHÄNGIG von strafrechtlicher Verurteilung ausgesprochen werden – dies auch vorsorglich, so dass Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr hätten. Die Behörde müsste halt nur wollen. M.E. sollte der vorgesetzte – und damit politisch verantwortliche – Regierungsrat Guido Graf jetzt statt an die Fasnacht in den Stall!

    Loris Fabrizio Mainardi, lic.iur.

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    • Profilfoto von Roli Greter
      Roli Greter, 25.02.2022, 18:10 Uhr

      Ach, aber Hunde sollen alle immer an die Leine? Irgendwie nehme ich Ihnen Ihre Tierliebe nicht so richtig ab.

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    Marc, 23.02.2022, 17:31 Uhr

    Tiere quälen, Gewässer und Boden vergifteten, Steuerbefreiungen und dazu noch fett Direktzahlungen abgreifen. Meist ohne grosse Konsequenzen. Bauern dürfen hierzulande halt alles.

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