Vorfinanzierung durch Kanton vom Tisch, aber...

Tiefbahnhof Luzern: Robert Küng ist von Doris Leuthard enttäuscht

Doris Leuthard, Bundespräsidentin und Vorsteherin des UVEK, spricht anlässlich des Europa Forum über die Digitalisierung.

(Bild: swiss-image.ch/Andy Mettler)

Doris Leuthard machte an der heutigen Pressekonferenz zum Bahn-Ausbauschritt 2035 klar: Eine Vorfinanzierung des Tiefbahnhofs Luzern durch den Kanton wird es nicht geben. Der Luzerner Regierungspräsident Robert Küng ist trotzdem enttäuscht, da das Vorhaben nicht bereits als zu realisierendes Projekt enthalten ist.

Am Mittwoch informierte Bundesrätin Doris Leuthard über den Bahn-Ausbauschritt 2035. Sowohl der Luzerner Tiefbahnhof, als auch der Zimmerbergtunnel II bleiben drin. Während sich für Letzterer nichts ändert, gibt es für den Durchgangsbahnhof Neuigkeiten.

Eine Vorfinanzierung durch den Kanton Luzern ist nämlich nun definitiv vom Tisch. Der Bundesrat verzichte aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung auf die vorgeschlagene Form einer Drittfinanzierung für den Durchgangsbahnhof Luzern (zentralplus berichtete), wie dies der Kanton Luzern auch wünschte.

Leuthard betonte auch, das Projekt Tiefbahnhof könne jedoch weiter vorangetrieben und im Hinblick auf den folgenden Ausbauschritt konkretisiert werden. Die Finanzierung dafür sei sichergestellt.

Der Luzerner Regierungsrat zeigt sich erfreut darüber, dass der Bund die über den Ausbauschritt 2025 finanzierte Projektierung bis und mit Auflageprojekt nun zügig vorantreibe, wie der Regierungsrat mitteilt.

Regierungsrat ist gespalten

Er nehme ebenfalls positiv zur Kenntnis, dass der Durchgangsbahnhof im Ausbauschritt 2035 als nächste Etappe im Korridor Luzern-Zug-Zürich aufgeführt wird, bedauert jedoch, dass das Vorhaben nicht bereits als zu realisierendes Projekt enthalten ist.

Regierungspräsident Robert Küng zeigt sich entsprechend enttäuscht vom Entscheid des Bundesrates: «Angesichts der verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Durchgangsbahnhofs fordern wir, dass das Projekt im Ausbauschritt 2035 enthalten ist, damit die Projektierung – einschliesslich des Plangenehmigungsverfahrens sowie der anschliessenden Bauvorbereitungen – sichergestellt und finanziert werden kann.»

Positiv beurteilt der Kanton Luzern die Aufnahme des Zimmerberg-Basistunnels II im Ausbauschritt 2035, da dieser ein erster Schritt zur Realisierung des Durchgangsbahnhofs darstelle und nur beide Projekte zusammen den vollen Nutzen entfalten. Auch der Verzicht auf die vorgeschlagene Form der Drittfinanzierung begrüsst der Kanton, da diese für ihn nicht tragbar gewesen wäre. Die Risiken einer zeitlich unbestimmten Finanzierung ohne Rückzahlungsgarantien waren aus Sicht des Kantons zu hoch und nicht mehrheitsfähig.

Abschliessend verlangt der Regierungsrat, dass das Plangenehmigungsverfahren, das dem Auflageprojekt folgt, und die anschliessenden Bauvorbereitungen des Durchgangsbahnhofes in den Ausbauschritt 2035 aufgenommen werden. Damit sollen Verzögerungen bei der weiteren Projektierung vermieden werden.

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