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Therapie für verurteilten Mörder
Ein verurteilter Mörder im Gefängnis Thorberg muss eine externe Therapie machen dürfen. Auch muss er die Möglichkeit eines begleiteten Ausgangs erhalten. Das hat das Bundesgericht entschieden. Es rügt damit das Berner Gefängnis.
Konkret geht es um einen Beteiligten der sogenannten Schenkkreis-Morde aus dem Kanton Solothurn, der seine Strafe im Kanton Bern absitzt.
Die Solothurner Behörden hatten einen begleiteten Ausgang und eine externe Therapie bewilligt. Das Gefängnis Thorberg erlaubte dies aber nicht. Der Insasse zog den Fall weiter und bekam nun Recht.
Quelle:swisstxt
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