Terrororganisationen bleiben verboten
Terrororganisationen wie Al-Kaida und Islamischer Staat (IS) bleiben in der Schweiz weiterhin verboten. Die Maximalstrafe beträgt fünf Jahre. Der Bundesrat hat die entsprechende Verfügung beschlossen, die sich auf das Nachrichtendienstgesetz stützt. Demnach geht von den erwähnten sowie verwandten Organisationen «nach wie vor eine grosse Bedrohung aus». Bisher beruhte das Verbot auf einem eigenen Gesetz, das jeweils befristet erlassen wurde. Im Nachrichtendienstgesetz übertrug das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz, Verbote zu verfügen. Es ist nun das erste Mal, dass der Bundesrat vom entsprechenden Artikel Gebrauch macht.
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