Termin für Gerichtsurteil gegen Ivo Romer steht fest
Das Zuger Obergericht hat den Termin für die Urteilseröffnung gegen Ivo Romer bekanntgegeben. Am 25. April soll das Urteil gegen den ehemaligen FDP-Stadtrat verkündet werden.
Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei: Die Liste an Betrugsdelikten, die man Ivo Romer vorwirft, ist lang.
Romer, ehemaliger Finanzvorsteher der Stadt Zug, wird vorgeworfen, zwischen 2006 und 2012 mehrere Millionen einer reichen Witwe und ihrer Familienstiftung abgezweigt zu haben. Der Deliktsbetrag soll 3,8 Millionen Franken betragen (zentralplus berichtete).
Das Zuger Strafgericht sprach im Feburar 2017 das Verdikt gegen Romer: Viereinhalb Jahre Gefängnis, hiess es damals (zentralplus berichtete).
Da Ivo Romer einen Freispruch forderte, zog er den Fall ans Obergericht weiter. Am 25. April wird das Zuger Obergericht das Urteil für den 53-Jährigen bekanntgeben, wie die «Zuger Zeitung» heute mitteilte.
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