Taxis verlieren gegen Stadtrat – 2000 Franken für einen Standplatz

Die Stadt Luzern darf vor dem Bahnhof teurere Standplätze einführen. Und die beschränkten Plätze an Einzelpersonen oder externe Taxiunternehmen vergeben. Dies hat das Kantonsgericht entschieden und damit eine Einsprache von vier Luzerner Taxiunternehmen abgewiesen.

Im September 2014 hatte das Luzerner Parlament ein umfassend revidiertes Taxireglement beschlossen. Unter anderem ist nur noch eine Art der Taxibetriebsbewilligung vorgesehen. Diese berechtigt zur Nutzung der Taxistandplätze auf öffentlichem Grund. Wer einen der attraktiven Standplätze am Bahnhof belegen will, muss eine höhere Gebühr bezahlen. Neu werden die Taxibetriebsbewilligungen öffentlich ausgeschrieben und zeitlich befristet. Eigentliche Taxiunternehmen können eine Firmentaxibetriebsbewilligung beantragen; diese berechtigt zur Anstellung von Chauffeuren und Chauffeurinnen.

Luzerner Betriebe wollen mehr Standplätze

Vier etablierte Taxiunternehmen der Stadt Luzern wehrten sich beim Gericht mit der Begründung, eine Beschränkung auf maximal 8 Standplätze pro Unternehmen sei unverhältnismässig; der Dienst am Kunden werde nicht mehr gewährleistet. Ferner wurde die Erhöhung der Standplatzgebühren auf jährlich 1000 Franken für alle Standplätze ausser Bahnhofsareal, respektive auf 2000 Franken für Standplätze inklusive Bahnhofsareal als viel zu hoch kritisiert.

Das Gericht hat erwogen, dass der Grosse Stadtrat in der Regelung der Taxifrage ein grosses Ermessen habe, wie aus einem eben publizierten Urteil hervor geht. Es sei nachvollziehbar, dass neben den etablierten Unternehmen, die unbestritten einen guten Service anböten, auch andere Unternehmen und Einzelpersonen Anspruch haben, den öffentlichen Grund zu nutzen. Eine Ungleichbehandlung liess sich nicht nachweisen, ebenso wenig eine Verletzung der Gebührenkriterien für die Nutzung von öffentlichem Grund.

Hohe Anzahl von Verstössen

Im Vorfeld der Totalrevision qualifizierte der Stadtrat Luzern die Situation im Taxiwesen als unbefriedigend, da nicht alle Dienstleistenden zufriedenstellende Qualität bieten würden; die Konkurrenz sei wegen der niedrigen Eintrittsvoraussetzungen gross. Verstösse gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung, die Ruhezeitvorschriften oder gegen Bestimmungen des Reglements seien an der Tagesordnung. Zudem verletze in verschiedener Hinsicht höherrangiges Recht wie die Gewerbefreiheit. Die vier Taxiunternehmen stimmten dem zwar grösstenteils zu, sahen die Probleme aber nicht im Reglement, sondern im Mutwillen einer übergrossen Anzahl «wilder Taxihalter», die auf Standplätzen halten und Kundschaft aufladen würden, obwohl sie dazu nicht berechtigt seien. Zudem würden sie das sogenannte «Wisch-Verbot» (zielloses Abfahren der Strassen zum Kundenfang) nicht berücksichtigen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Taxis verlieren gegen Stadtrat – 2000 Franken für einen Standplatz
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon