Haupttäter drohen 13 Jahre Gefängnis

Taxifahrer in Luzern erstochen: Drei Personen angeklagt

Im März 2020 wurde in der Stadt Luzern ein Taxifahrer von einem 30-jährigen Mann überfallen und mit einem Messer tödlich verletzt. (Bild: berg)

Mitten in der Nacht wurde im März 2020 ein Taxifahrer überfallen und mit einem Messer getötet. Nun hat die Staatsanwaltschaft Luzern drei Personen angeklagt. Dem Haupttäter drohen bis zu 13 Jahre hinter Gittern.

Es war 2:15 Uhr, als der Taxifahrer am 26. März letzten Jahres an der Sedelstrasse überfallen wurde. Ein damals 30-Jähriger stach mit einem Messer zu. Als die Rettungskräfte eintrafen, konnten sie beim Taxifahrer nur noch den Tod feststellen. Kurze Zeit später nahm die Polizei drei Personen fest (zentralplus berichtete).

Diese wurden nun angeklagt, wie die Staatsanwaltschaft Luzern heute mitteilt. Die Untersuchungen gegen den mutmasslichen Haupttäter und zwei Komplizen sind abgeschlossen. Es handelt sich um Schweizer im Alter von 30 bis 33 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat die drei mutmasslichen Täter beim Kriminalgericht angeklagt.

Mutmassliche Täter wollten Bargeld für Drogen

Für den mutmasslichen Haupttäter fordert sie unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung und Raub eine Gefängnisstrafe von 13 Jahren. Bei den anderen beiden Männern fordert die Staatsanwaltschaft zwischen acht Monaten und zwei Jahren, unter anderem wegen Mittäterschaft beziehungsweise Gehilfenschaft zum Raub.

Die Einsatzkräfte untersuchten damals über Stunden das Umfeld der Sedelstrasse/Jugiweg. (Bild: ber)

Bei den Untersuchungen hat sich gezeigt, dass die drei Männer im Voraus planten, den Taxifahrer zu überfallen, um an Bargeld für Drogen zu gelangen. Der 30-Jährige führte die geplante Tat aus, die beiden Komplizen waren unterschiedlich an der Planung beteiligt.

Es gilt die Unschuldsvermutung, der Verhandlungstermin vor Gericht steht noch aus.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Richard Scholl
    Richard Scholl, 17.08.2021, 18:17 Uhr

    Seien wir getrost, dieses Verhalten wird Schule machen und Schäden zu Lasten der Nettosteuerzahler verursachen. Wir sind ja tolerant und christlich der Nächstenliebe verpflichtet.

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