Take-Away nur bis 18.30 Uhr in Luzern
Im Kanton Luzern müssen in der Corona-Krise Fast-Food-Betriebe und Imbissstände ab sofort um 18.30 Uhr schliessen. Wie die Behörden mitteilen gelten Imbissunternehmen nun als Ladengeschäfte. Damit sind sie dem Luzerner Ladenschlussgesetz unterstellt. Am Samstag dürfen sie noch bis 16 Uhr geöffnet sein, am Sonntag sind sie geschlossen.
Im Kanton Luzern müssen in der Corona-Krise Fast-Food-Betriebe und Imbissstände ab sofort um 18.30 Uhr schliessen. Wie die Behörden mitteilen gelten Imbissunternehmen nun als Ladengeschäfte. Damit sind sie dem Luzerner Ladenschlussgesetz unterstellt. Am Samstag dürfen sie noch bis 16 Uhr geöffnet sein, am Sonntag sind sie geschlossen.
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