Stromkonzern-Gesetz zurück an Ständerat

Das Gesetz, das den Rettungsschirm für Stromkonzerne regelt, ist noch nicht unter Dach und Fach: Anders als der Ständerat will der Nationalrat keine zusätzlichen Pflichten für Kantone, die Aktionäre eines angeschlagenen Stromkonzerns sind. Die Kantone seien nicht in der Lage, in kurzer Zeit grosse finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Boni-Verbot weitete der Nationalrat noch etwas aus: Wer in einem Unternehmen, das den Rettungsschirm beansprucht, mehr als 250’000 Franken verdient, darf keinen Bonus erhalten. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

Quelle:swisstxt
Stromkonzern-Gesetz zurück an Ständerat
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